Baumrodungen und Baumfällungen
Durch unsere langjährige Erfahrung bieten wir Fällungen auch an schwierigen Standorten mittels stückweiser Abtragung, Seiltechnik oder Hebebühne an.
Laut Wiener Baumschutzgesetz ist für die Fällung von Bäumen mit einem Stammumfang von mindestens 40 cm, gemessen in 1 m Höhe, im Gebiet der Stadt Wien eine Genehmigung erforderlich.
Ausgenommen davon sind Obstbäume oder in Kleingartenvereinen stockende Bäume. Wir übernehmen gerne die Einreichung für Sie.
Wiener Baumschutzgesetz
https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/pdf/l5400000.pdf